Zur Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- oder Schadenslagen im Inland hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein leistungsfähiges Hilfeleistungssystem entwickelt. Im Rahmen des durch die Länder getragenen Katastrophenschutzes sollen die durch Naturkatastrophen, Industrieunfälle, Seuchen und auch durch Gefahren des internationalen Terrorismus entstehenden Lagen bewältigt werden. Der Bund unterstützt hierbei die Länder bei großflächigen Schadenslagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise (Koordination, Information, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen). Insbesondere in den letzten fünf Jahren wurde das System des Krisenmanagements in Bund und Ländern unter Berücksichtigung der veränderten Bedrohungslage kontinuierlich fortentwickelt. Zugleich wurde auf europäischer Ebene die Möglichkeit der Verzahnung der nationalen Krisenmanagementsysteme vorangetrieben.
Die sich verändernden Risikoszenarien und deren zunehmende Komplexität bedingen die Forderung nach einer verbesserten Kohärenz der Krisenmanagementstrukturen. Die sicherheitsrelevanten Akteure (z.B. Sicherheitsbehörden, Ministerien, Wirtschaft etc.) werden die aktuellen und künftigen Herausforderungen nur dann meistern können, wenn sie ihre Ziele, Prozesse und Strukturen sowie ihre Fähigkeiten und Mittel bewusst miteinander vernetzen.
Diese Komplexität erfordert anstelle der bisherigen szenarienbasierten Planungsansätze, die immer nur eine Teilmenge der Wirkungen im Blick haben konnten, einen vernetzten fähigkeitsorientierten Handlungsansatz, der flexibel auf die nicht vorhersehbaren Wirkungsverket-tungen reagieren kann. Die Weiterentwicklung des staatlichen Krisenmanagements soll in diesem Sinne die Konzentration komplexer Fähigkeiten auf eine strategische Zielsetzung und die synergetische Ergänzung im Handeln (wirkungsorientierter Ansatz) ermöglichen.
Eine Influenzapandemie ist unter dem Aspekt des allgemeinen Krisenmanagements eine langanhaltende, länderübergreifende Großschadenslage. So ist es zwingend geboten, neben den Instrumenten des Infektionsschutzes und der Seuchenbekämpfung insbesondere die Strukturen des Krisenmanagements zur gesamtstaatlichen Koordinierung heranzuziehen.
Während der Interpandemischen Periode (Phase 1 und 2) sowie der Pandemischen Warnperiode (Phase 3) arbeiten Bund und Länder zur Vorbereitung auf eine mögliche Influenza-pandemie in den bestehenden bzw. gesondert eingesetzten Gremien zusammen.
In der Pandemischen Warnperiode (Phase 4) wird der Krisenstab des Bundesministeriums für Gesundheit zur Koordination von gesundheitsbezogenen Lösungsstrategien einberufen. Dieser Stab ist in die nationalen und internationalen Strukturen eingebunden.
In Abhängigkeit von der tatsächlichen Lagenentwicklung ist es beabsichtigt, eine ressortgemeinsame Krisenstruktur (Gemeinsamer Krisenstab BMG – BMI) zu bilden. Durch die Bildung ressortgemeinsamer Krisenstäbe werden ressortspezifische Interessen und Fähigkeiten gebündelt sowie ein einheitlicher ressortgemeinsamer Krisenmanagementansatz gewählt, der die Möglichkeit einräumt, alle vorhandenen Handlungsoptionen ergänzend auszunutzen. Der Gemeinsame Krisenstab übernimmt die Koordination der Maßnahmen in Bund und Ländern. Durch die fachlich zuständigen Ressorts und die zuständigen Bereiche der jeweiligen Ebenen werden die notwendigen Maßnahmen mit ausgewählten Bereichen der Wirtschaft abgestimmt. Das Robert Koch-Institut (RKI) nimmt eine zentrale Rolle bei der Beratung des Bundes und der Länder ein. Speziell für den Influenzapandemiefall wurde zur Beratung und Unterstützung des RKI eine Expertengremium eingerichtet, die Influenza-Kommission für den Pandemiefall.
Die Rolle der Interministeriellen Koordinierungsgruppe des Bundes und der Länder im System des Krisenmanagements wurde dahingehend präzisiert, dass sie künftig eine wichtige Ergänzungsfunktion für das bestehende Systems des Krisenmanagements in Bund und Ländern in wenigen besonderen, lang anhaltenden, länderübergreifenden Gefahren- oder Schadenslagen wahrnehmen kann. Dazu gehört auch eine Influenza Pandemie.
Seit dem Jahr 2004 wird das System des Krisenmanagements zwischen Bund und Ländern durch ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen (LÜKEX) und Planbesprechungen der Interministeriellen Koordinierungsgruppe beübt. So haben Bund und Länder im November 2007 gemeinsam das länder- und bereichsübergreifende Krisenmanagement im Falle einer Influenzapandemie beübt. Die Schwerpunkte lagen im Bereich des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens, der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, der zivilmilitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) sowie der Einbindung privater Unternehmen und Organisationen zum effektiven Schutz der Bevölkerung.
Autor: René Du Bois